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REHA-Werkstätten  |  Berliner Allee 11a  |  79110 Freiburg  |  Telefon 0761/ 38 65-220  |  Telefax 0761/ 38 65-223

Die REHA-Werkstätten vom REHA-Verein Freiburg



Kostenvorteile

· Wir garantieren Ihnen eine kostenbewusste Kalkulation und eine günstige Preisgestaltung
· Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 %
· Verrechnung mit der Ausgleichsabgabe:

  • Die im Rechnungsbetrag enthaltenen Arbeitsleistungen können gemäß §142 SGB IX zu
    50% auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden
  • Unternehmen, die über mehr als 20 Arbeitsplätze verfügen, haben gemäß §71 SGB IX wenigstens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten zu besetzen. Für jeden unbesetzten Pflichtplatz ist eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten
  • Die Höhe der Ausgleichsabgabe staffelt sich für Betriebe mit mehr als 59 Arbeitsplätzen* wie folgt:

    pro unbesetzten Pflichtplatz ist monatlich, je nach Erfüllungsgrad der besetzten Pflichtplätze,
    eine Ausgleichsabgabe gemäß § 71 SGB IX in folgender Höhe zu entrichten:
  • 0 bis unter 2 % = 260.- €
  • 2 bis unter 3 % = 180.- €
  • 3 bis unter 5 % = 105.- €

*) Für kleinere Betriebe (mehr als 20 bis 59 Arbeitsplätze), die der Ausgleichsabgabe unterliegen,
gibt es eine Sonderregelung.